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Einbürgerungstest ab dem 1.9.2008

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Einbürgerungstest ab dem 1.9.2008

Neu eingeführt wurde als Voraussetzung für eine Anspruchseinbürgerung der Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Diese Kenntnisse müssen jedoch erst bei einer Einbürgerung ab dem 1.9.2008 nachgewiesen werden.

In der Verwaltungspraxis existieren gewisse Unterschiede bei der Einbürgerung. Die Broschüre orientiert sich an der Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2000 und der bisherigen Praxis in den Bundesländern. Aufgrund einiger Änderungen durch das Zuwanderungsgesetz ist eine Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift geplant. Zu beachten ist aber, dass auch die beste Verwaltungsvorschrift nie ganz ausschließen kann, dass das Gesetz in Einzelpunkten von unterschiedlichen Behörden unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt wird.

Entscheidend für Sie wird dabei sein (jedenfalls solange noch nicht alle Fragen durch die Rechtsprechung geklärt sind), wie Ihre Einbürgerungsbehörde vor Ort das Gesetz auslegt. Nutzen Sie bitte das Beratungsangebot der Einbürgerungsbehörden oder Beratungsstellen.

Aus: http://www.einbuergerung.de/index2.htm

 
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