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Thema: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht Fragenkatalog zum Einbürgerungstest Ab dem 1. September 2008 wird von jedem, der eingebürgert werden will, ein Nachweis verlangt, dass er „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ besitzt. Davon befreit sind alle, die noch keine 16 Jahre alt oder aufgrund Krankheit, Behinderung oder altersbedingt beeinträchtigt sind.
Ein deutscher Schulabschluss (Hauptschule oder höher) genügt als Nachweis. Ansonsten ist ein Einbürgerungstest zu machen. Nähere Beratung und Information erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Ab dem 1. September 2008 wird der bundeseinheitliche Einbürgerungstest einführt. Link: http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Themen/ Staatsangehoerigkeit/DatenundFakten/Einburgerungstest__allgemein, templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Einburgerungstest_allgemein.pdf
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